Statt ein Praxissemester zu absolvieren können Studierende des Fachbereichs auch ein Praxissemester im Ausland oder ein Auslandsstudiensemester absolvieren. An der ausländischen Hochschule müssen Sie mindestens 15 Leistungpunktenach ETCS erwerben. Gemäß Prüfungsordnung (BPO) ist ein Bericht anzufertigen und ein Abschlussgespräch mit dem betreuenden Prof/in durchzuführen.
Informationen zu den Regularien erhalten Sie in der Verfahrensanweisung Praxissemester, rechts im Downloadbereich.
Hilfe zum Studium im Ausland bietet das Akademische Auslandsamt der Hochschule.