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Technik- und Innovationskommunikation (Master)

Der Masterstudiengang "Technik- und Innovationskommunikation" (M.Sc.) ist konsekutiv und anwendungsorientiert. Die Studiendauer beträgt drei Semester (90 Credits nach ECTS), der Studienstart ist jeweils zum Sommersemester möglich. Studiert wird in Kleingruppen von etwa 20 Studierenden. Ein an praktischen Belangen orientiertes wissenschaftliches Studium, eine zielgerichtete Betreuung sowie zwei Projekte aus dem Bereich der Kommunikation von Technik und Innovation garantieren eine intensive Auseinandersetzung mit den Fachthemen.

Der Master of Science "Technik- und Innovationskommunikation" zielt primär auf Absolventen des Bachelor Technikjournalismus/PR ab. Er ist aber auch für Absolventen anderer journalistischer, publizistischer, medien- oder kommunikationswissenschaftlicher Studiengänge mit technischem Bezug geeignet.

Modulstruktur M.Sc. "Technik- und Innovationskommunikation":

Sommersemester

Wintersemester

Sommer- oder Wintersemester

Technik und Gesellschaft

 4SWS

 

 6CP

Wirtschaft und Recht

 4 SWS

 

   6 CP

Master-Thesis

 

Master-Kolloquium

2 SWS

 

30 CP

Innovation

5 SWS

 

6 CP

Innovations-

management

 4 SWS

 

6 CP

Kommunikations-

management

4 SWS

 

6 CP

Kommunikations-

theorie

 7 SWS

 

6 CP

Neue Medien - Technik

3 SWS

 

6 CP

Neue Medien - Wirtschaft

 3 SWS

 

6 CP

Projekt I

2 SWS

 

6 CP

Projekt II

 2 SWS

 

6 CP

18  SWS

30 CP

20  SWS

30 CP

2 SWS

30 CP

 

In den Lehrveranstaltungen werden wesentliche Themen und Zusammehänge von Kommunikation, Innovation, Medien und Technik vertieft, um einen systematischen Überblick zu erlangen. In begleitenden Projekten werden aktuelle Forschungs- oder Entwicklungsthemen bzw. Analyse- oder Konzeptionsthemen eigenständig bearbeitet.

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem journalistischen, publizistischen, medien- oder kommunikationswissenschaftlichen Studiengang mit technischem Bezug und einem Umfang von mindestens 210 Credit Points nach ECTS. Der Hochschulabschluss muss mindestens mit der Note "Befriedigend" (Note: 3,0) bewertet sein. Bewerber mit weniger als 210 Credit Points benötigen zusätzliche Studienleistungen im Umfang von 30 Credit Points nach ECTS für die Zulassung (Angleichungssemester).

Bewerbungsfrist für den Studienbeginn zum Sommersemester ist der 1. März des jeweiligen Jahres. Eine spätere Einschreibung ist unter Einschränkungen möglich.